„Association des Employé(e)s de l’État“ asbl begrüßt Möglichkeit auf schnellere Verbeamtung für Angestellte im Staatsdienst
„Association des Employé(e)s de l’État“ asbl begrüßt Möglichkeit auf schnellere Verbeamtung für Angestellte im Staatsdienst
AEE verwundert über Debatte im Parlament
Die Möglichkeit, dass Angestellte im Staatsdienst ab jetzt bereits nach einer Dienstzeit von
zehn Jahren (statt wie bislang erst nach 15 Jahren) verbeamtet werden können, begrüßt die
„Association des Employé(e)s de l’État asbl“ (AEE) ausdrücklich. Das entsprechende
Gesetzesvorhaben wurde am 29. April einstimmig in der Abgeordnetenkammer verabschiedet.
Zudem wechseln Angestellte im Staatsdienst nun nicht erst nach 20 Jahren, sondern ab sofort
bereits nach einer Dienstzeit von zwölf Jahren oder mit 55 Jahren in das Pensionsregime der
Staatsbeamten. Gleichzeitig kommen die „Employés“ dann bereits nach zwölf Jahren in den
Genuss des hohen Punktwertes.
Bei diesen Maßnahmen handelt es sich um langjährige Forderungen der AEE, die den Einzug in
das zwischen der CGFP und der Regierung ausgehandelte Gehälterabkommen gefunden hatten.
Mit der Umsetzung der entsprechenden Bestimmungen aus dem Gehälterabkommen rücken die
Angestellten im Staatsdienst wesentlich näher an das Beamtenstatut heran. Die Bemühungen
von AEE und CGFP reihen sich gänzlich in deren Bestreben ein, dass der öffentliche Dienst
primär mit Beamten arbeiten sollte und Angestellte, wie ursprünglich angedacht, nur in
Ausnahmefällen eingestellt werden sollten.
Über die vor der Abstimmung im Parlament geführte Debatte kann sich die AEE allerdings nur
wundern. Laut Medienberichten wurde die Frage aufgeworfen, ob das Beamtentum nicht an
Attraktivität einbüße, weil ein Angestellter nun nach zehn Jahren ohnehin verbeamtet werden
könne und dann die Strapazen von Examina nicht auf sich nehmen wolle. Die AEE erinnert
daran, dass die Verbeamtung der Staatsangestellten nach einer Dienstzeit von zehn Jahren an
strenge Bedingungen geknüpft ist. So müssen Angestellte seit ihrer Festanstellung nicht nur
über eine Dienstzeit von zehn Jahren verfügen, sondern zudem sämtliche in der
Angestelltenlaufbahn vorgesehenen Examina erfolgreich bestanden haben, ihren individuellen
Arbeitsplan abgearbeitet haben und, nach einer entsprechenden Ausbildung am INAP, das
Promotionsexamen in der Parallellaufbahn der Beamten bestanden haben.
Schließlich begrüßt die AEE, genau wie ihr Dachverband CGFP und die „Chambre des
fonctionnaires et employés publics“ in ihren entsprechenden Gutachten, dass es bei den
Bedingungen für eine Verbeamtung nicht zu einer Verwässerung der Sprachenkenntnisse
gekommen ist, stellt die Mehrsprachigkeit doch einen wesentlichen Vorteil für den Standort
Luxemburg im Allgemeinen und den öffentlichen Dienst im Besonderen dar.
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