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Neues Gehälterabkommen im öffentlichen Dienst

Neues Gehälterabkommen im öffentlichen Dienst

2025/02/19

Association des Employé(e)s de l’État asbl begrüßt weitreichende Verbesserungen für Angestellte im Staatsdienst

Als Mitgliedsorganisation der „Confédération Générale de la Fonction publique“ (CGFP) begrüßt die „Association des Employé(e)s de l’État asbl“ (AEE) das am 29. Januar zwischen CGFP und Regierung unterzeichnete Gehälterabkommen für den öffentlichen Dienst ausdrücklich, wurde einem Großteil der AEE-Kernforderungen doch Rechnung getragen.

Rückwirkend zum 1. Januar 2025 sieht das Abkommen eine generelle lineare Punktwerterhöhung von zwei Prozent vor. Zum 1. Januar 2026 steigen die Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst dann noch einmal um weitere 0,5 Prozent. Zudem werden für Staatsbedienstete, die im Rahmen eines PARP („Poste à responsabilité particulière“) eine besondere Verantwortung übernehmen, zusätzliche Anreize geschaffen, indem die „Majoration d’échelon“ um sieben zusätzliche Punkte ansteigen wird.

Neben diesen begrüßenswerten, allgemeingültigen Maßnahmen für alle öffentlich Bediensteten beinhaltet das Abkommen gleich mehrere Bestimmungen, die den Angestellten im Staatsdienst wesentlich näher an das Beamtenstatut heranführen.
Anders als bisher wird der Angestellte im Staatsdienst in Zukunft nicht erst nach 20 Jahren, sondern künftig bereits nach einer Dienstzeit von zwölf Jahren in das Pensionsregime der Staatsbeamten wechseln oder mit 55 Jahren. Gleichzeitig kommen die „Employés“ dann bereits nach zwölf Jahren in den Genuss des hohen Punktwertes.

Zudem können die Angestellten im Staatsdienst die Prozedur zur Verbeamtung künftig bereits nach zehn Jahren und nicht erst nach 15 Jahren durchlaufen.

Eine weitere wesentliche Verbesserung besteht in der Ausweitung des Disziplinarrechts der Beamten auf Staatsangestellte bereits ab Ende ihres Praktikums („période d’initiation“) und nicht erst nach einer Dienstzeit von zehn Jahren. Auch dies entspricht einer langjährigen AEE-Forderung, die seit Jahrzehnten gebetsmühlenartig immer wieder dafür eintrat, dass auch Angestellte im Staatsdienst ab ihrer Festanstellung bei einem Verdachtsfall das Recht auf eine neutrale Untersuchung durch eine unabhängige Stelle, in diesem Fall durch den Regierungskommissar für disziplinarische Angelegenheiten, haben müssten.

Staatsangestellte, die sich für eine Beamtenstelle bewerben und erneut ein Praktikum absolvieren müssen, haben künftig das Recht, für diese Zeit einen unbezahlten Urlaub zu nehmen. Dies bietet den Angestellten im Staatsdienst eine zusätzliche, nicht zu unterschätzende Sicherheit.

Alles in allem ist es die Feststellung, dass es der CGFP, und damit auch der AEE asbl, erneut gelungen ist, auch in schwierigen Zeiten ein vernünftiges und gleichzeitig vorteilhaftes Abkommen zu erzielen, das den Ansprüchen des gesamten öffentlichen Dienstes, allen voran aber den Belangen der Angestellten im Staatsdienst, gerecht wird. Mit Blick auf die bevorstehenden Sozialwahlen im kommenden März wird einmal mehr deutlich, dass bei Fragen, die den öffentlichen Dienst betreffen, kein Weg an der CGFP und damit auch an der AEE asbl vorbeiführt.

 

Laden Sie sich hier die Pressemitteilung herunter: Neues Gehälterabkommen im öffentlichen Dienst

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